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   BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 138.82   

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BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 138.82 (https://dejure.org/1983,3486)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1983 - 1 WB 138.82 (https://dejure.org/1983,3486)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1983 - 1 WB 138.82 (https://dejure.org/1983,3486)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 138.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (BVerwGE 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76] m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 1 WB 119.78

    Anspruch eines Soldaten auf funktionsgerechte Verwendung bei der

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 138.82
    In einer solchen Lage darf der Vorgesetzte unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge für seine Untergebenen (§ 10 Abs. 3 SG) auch die Belange des bisherigen Dienstposteninhabers, d.h. sein Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Dienstpostens berücksichtigen; er ist unter Umständen sogar verpflichtet, für die bisherigen Dienstposteninhaber Härten zu vermeiden (BVerwGE 63, 310, 312) [BVerwG 27.11.1979 - 1 WB 119/78].
  • BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81

    Soldat - Anfechtung der Versetzung - Weiterversetzung

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 138.82
    Dadurch, daß der Antragsteller auf eigenen Wunsch am 9. Februar 1982 weiterversetzt wurde, hat sich sein ursprüngliches Begehren - die Anfechtung der Versetzung zum 1. Dezember 1981 - nicht etwa erledigt (BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81).
  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 156.82

    Rechtsmittel

    Insbesondere war es nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich die SDM im Hinblick auf die erwähnten Erlasse des BMVg vom 16. Juli 1981 an der Durchführung ihrer ursprünglichen Planung gehindert sah, den Antragsteller auf eine der herausgehobenen Stellen beim MarA zu versetzen (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 WB 138/82).
  • BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 155.82

    Verwendung eines Soldaten - Ermessensspielraum - Ermessensausübung -

    Damit war kein dienstliches Bedürfnis dafür gegeben, den Antragsteller von der Stelle des SichhMstr wegzunehmen und die Stelle mit Hauptfeldwebel A. wiederzubesetzen, um diesen im Rahmen des Erlasses des BMVg - P II 1 - vom 30. Juli 1981 zu fördern; denn es ist eindeutig der Sinn der in dem Erlaß eingegangenen Selbstbindung (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 WB 138/82), daß diejenigen Hauptfeldwebel, die herausgehobene Dienstposten besetzen, nur solchen Hauptfeldwebeln weichen müssen, die wenigstens die zeitlichen Mindestvoraussetzungen nach dem Erlaß vom 19. Juli 1981 (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. November 1983 - 1 WB 105/82) erfüllen.
  • BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82

    Verwendung eines Soldaten - Förderungswürdigkeit - Versetzung - Umsetzung -

    Seine Umsetzung verstieß damit nicht gegen die vom BMVg - P II 1 - aufgestellten Grundsätze (vgl. dazu BVerwG Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 WB 138/82), sondern entsprach ihnen.
  • BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 119.82

    Zulässigkeit eines so genannten Untätigkeitsantrages im Wehrbeschwerdeverfahren

    Der Senat hat zwar entschieden, daß die durch die Erlasse des BMVg - P II 1 - Az. 16-32-06 - und des Inspekteurs des Heeres (InspH) - Fü H 1 - Az. 16-05-20 -, jeweils vom 30. Juli 1981, sowie des Leiters der SDH - II 10 - Az. 16-05-20 - vom 10. August 1981 angeordnete "Umsetzungsregelung" eine zulässige, rechtlich unbedenkliche Ermessensbindung darstellt (BVerwG Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 WB 138/82).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 25.83

    Vorliegen einer willkürlichen Benachteiligung durch einen Dienstpostenwechsel -

    Auf diese Bestimmungen, mit denen der BMVg sein Ermessen in rechtlich unbedenklicher Weise gebunden hat (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 WB 138/82), kann sich der Antragsteller nicht mit Erfolg berufen.
  • BVerwG, 30.11.1984 - 1 WB 96.84

    Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der ursprünglichen Anträge und

    Andererseits erscheint auch die Frage, ob die Umsetzung unter Verstoß gegen den Erlaß des BMVg - P II 1 - vom 30. Juli 1981 erfolgt ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 WB 138/82), derzeit offen.
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